Allgemeine Bedingungen für Lehrgänge, Seetörns und alle anderen Veranstaltungen der Yachtschule Sailing Island: |
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1. An Lehrgängen, Seetörns oder anderen segelsportlichen Veranstaltungen der Yachtschule Sailing Island kann nur teilnehmen, wer gesund ist und schwimmen kann.2. Umfang und Änderungen der LeistungenMit der Teilnehmergebühr ist die Ausbildung durch die Yachtschule Sailing Island sowie bei Seetörns die Unterkunft an Bord abgegolten. Die An- und Abreise zum Lehrgang bzw. Seetörn ist Sache des Teilnehmers und liegt außerhalb der Leistungen und des Verantwortungsbereichs der Yachtschule Sailing Island. Bei allen Flug- und Gruppenreisen, auch wenn sie den Teilnehmern zusammen mit der Lehrgangs- oder Törngebühr berechnet werden, tritt die Yachtschule Sailing Island nur als Vermittler auf. Leistungsträger ist ausnahmslos die jeweilige Flug- oder sonstige Transportgesellschaft. Änderungen (bezüglich der Flugpreise) bleiben vorbehalten. Im übrigen ergeben sich die vertraglichen Leistungen aus dem Prospekt und aus den Angaben in der Bestätigung. Die Yachtschule Sailing Island behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben vorzunehmen. Die Yachtschule Sailing Island ist darüber hinaus jederzeit berechtigt, Seetörns und Lehrgänge mit anderen als den im Prospekt oder der Teilnahmebestätigung genannten Schiffen durchzuführen, wenn das geplante Schiff aus unvorhersehbaren Gründen nicht zur Verfügung steht oder die Sicherheit der Teilnehmer oder Besatzung gefährdet wäre. Entsprechendes gilt bei notwendigen Änderungen der geplanten Reiseroute. 3. Prüfungen und FührerscheineDie Lehrgänge werden nach den Führerscheinvorschriften des DSV/DMYV durchgeführt und enden mit der vorhergesehenen Prüfung, die von der zuständigen Prüfungskommission abgenommen wird. Alle Prüfungen werden durch die Yachtschule Sailing Island dem zuständigen Prüfungsausschuß gemeldet und von diesem in eigener Regie durchgeführt. Kann eine Prüfung seitens des Prüfungsausschußes nicht durchgeführt werden, steht dem Teilnehmer keine Minderung oder vertraglicher Schadenersatz zu. Dies gilt auch, wenn der Prüfer zu dem vereinbarten Termin nicht erscheint. Die Teilnahme an der Prüfung ist nur möglich, wenn der Teilnehmer alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt und die Prüfungs- und Führerscheingebühr bezahlt hat, die vom zuständigen Prüfungsausschuß zusätzlich zur Törn-/Lehrgangsgebühr berechnet wird. Entsprechendes gilt für die Prüfungen zu amtlichen Sportbootführerscheinen. 4. Haftung, Versicherung und VerjährungBei den Veranstaltungen, die sportlichen Charakter haben, lassen sich trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen nicht alle Risiken ausschließen. Es wird daher der Abschluss einer Unfallversicherung empfohlen. Der Teilnehmer verpflichtet sich mit seiner Unterschrift bei der Anmeldung, den Anordnungen des Schiffsführers/Ausbilders unbedingt Folge zu leisten. Schäden am Schiff oder dessen Ausrüstung, für die ein Teilnehmer nach zivilrechtlichen Vorschriften haftbar ist, sind von diesem nur insoweit zu tragen, als sie nicht durch die Kasko- bzw. Haftpflichtversicherung der Yacht abgedeckt sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Teilnahme an einem Segeltörn auf eigene Gefahr geschieht und keinerlei Ansprüche gegen den Schiffsführer oder den Eigner des Törnschiffes geltend gemacht werden können. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegen den die Yachtschule Sailing Island - gleich aus welchem Rechtsgrunde - sind der Höhe nach auf die 2-fache Lehrgangs- oder Törngebühr beschränkt, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Yachtschule Sailing Island oder ihrer Mitarbeiter. Die Verjährungsfrist beträgt in diesem Fall drei Monate und beginnt mit dem anspruchsbegründeten Ereignis. Die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche ist erst zulässig, wenn ein schriftlicher Vermittlungsvorschlag der Yachtschule Sailing Island abgelehnt worden ist. Für die Geltendmachung von Ansprüchen gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Mönchengladbach. 5. ZahlungsbedingungenDie Lehrgangs- oder Törngebühr ist wie folgt fällig: a.) c.) 6. Rücktritta) durch die Yachtschule Sailing Island: b) durch den Teilnehmer: bei Rücktritt: bei Umbuchung: 7. SonstigesDie Teilnehmerdaten werden von der Yachtschule Sailing Island unter Beachtung der Auflagen des Datenschutzgesetzes gespeichert. Es gilt der bei Buchung aktuelle Stand der allgemeinen Bedingungen. Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit anderer Klauseln oder des Vertrages. Allgemeine Bedingungen als PDF-Datei
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