Rettungsinsel
Vollautomatische Rettungswesten
Lifebelts mit Lifelines
Rettungskragen
UKW-Funk mit ATIS
Seenotsignalmittel
Feuerlöscher
VerbandskastenSchiff fährt unter deutscher Flagge und besitzt ein
staatliches Schiffssicherheitszeugnis und einen Fahrterlaubnisschein.
(SeeBG-Abnahme)
Das Schiffssicherheitszeugnis ersetzt in diesem Fall das für
deutsche Charteryachten zwingend vorgeschrieben Bootszeugnis und
stellt somit auch die offizielle Chartergenehmigung dar.
Ganz
aktuell: Thema Sicherheit
Nach neuem Recht müssen ab sofort auch alle im Ausland eingesetzten
gewerblich genutzten Yachten (z.B. Ausbildung und Kojencharter) von der Seeberufsgenossenschaft abgenommen sein
und sowohl ein Schiffssicherheitzeugnis als auch einen Fahrterlaubnisschein
besitzen (§ 52a SchSV). Unsere Yachten
unter deutscher Flagge waren übrigens im März 2003 die ersten gewerblich genutzten deutschen Yachten, die in den
Niederlanden und im Bereich südwestliche Nordsee offiziell
zugelassenen wurden (laut Auskunft SeeBG,
Stand März 2003).
Mehr Infos zu
diesem wichtigen aktuellen Thema.
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