Ausgangs-/Endhafen:
Treffpunkt für alle Törns und
Veranstaltungen auf Mallorca ist unser Törn- und
Ausbildungsstützpunkt in Puerto Portals. Die exklusive Marina liegt
in der Bucht von Palma ca. 8 km südwestlich der Hauptstadt Palma de
Mallorca und nur ca. 20 Minuten vom internationalen Flughafen
entfernt.
An Bord/von Bord:
Auf allen einwöchigen Törns auf Mallorca
gilt: an Bord Samstags um 12 Uhr, Törnende Freitags ca. 16 Uhr,
Übernachtung an Bord von Freitag auf Samstag, von Bord Samstags 9
Uhr.
Ausbildungsyachten/Belegung:
GibSea Master 48 mit 10 Kojen in 5 Kabinen.
Wir fahren immer garantiert ohne Salonbelegung und belegen die Yacht
mit maximal 8 Teilnehmer plus Skipper.
Leistungen/Törnpreis:
Im Törnpreis enthalten: Unterbringung an
Bord in einer Doppelkabine, Insolvenzversicherung mit
Sicherungsschein, Führung der Yacht durch den Skipper/Segellehrer
sowie Seemeilennachweis,. Nicht im Törnpreis enthalten sind die
An-/Abreise (in der Regel Selbstanreise per Flug, wobei wir bei der
Bildung von Taxi-Fahrgemeinschaften vom Flughafen zur Basis behilflich
sind) sowie die Kosten für die Bordkasse.
Bordkasse (gilt für alle Törns in Mallorca):
Für Verpflegung (einschließlich Skipper),
Getränke, Hafengebühren (nur außerhalb vom Heimathafen Puerto
Portals), Treibstoff, Gas, Endreinigung, etc. wird auf allen Törns
eine Bordkasse angelegt, die von der Crew gestellt und selbstständig
verwaltet wird (erfahrungsgemäß ca. EUR 100,- bis EUR 150,-/p.
Person p. Woche).
Voraussetzungen zur Teilnahme am Skippertraining:
Erfahrung auf seegehenden Yachten, Besitz
des amtlichen Sportbootführerschein-See und
Sportküstenschifferschein (SKS) oder DSV- BR-Schein (oder
vergleichbare Erfahrungsnachweise).
Unsere Reisepreise sind versichert:
Seit dem 01.07.1994 ist es die Pflicht jedes Veranstalters, eine
Insolvenzversicherung abzuschließen. Der Veranstalter muß gemäß § 651 k BGB
nachweisen, daß im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses die Erstattung des
bereits gezahlten Reisepreises und die Rückreise der Teilnehmer sichergestellt ist. Alle
Sailing Island Törns sind bei der R+V Versicherung insolvenzversichert
(Versicherungs-Nr.: 130/90/449258746 990 K), und Sie erhalten von uns mit Ihren
Reiseunterlagen automatisch einen Sicherungsschein (Insolvenzschein). Veranstalter, die
Ihren Kunden keinen Sicherungsschein aushändigen, können übrigens von der zuständigen
Gewerbeaufsicht mit einem Bußgeld bis zu DM 10.000,- geahndet werden. Achten Sie daher
bei der Buchung von Segeltörns sowie beim Chartern grundsätzlich auf das Vorhandensein
einer Insolvenzversicherung seitens des Veranstalters!
Sonstiges:
Wir empfehlen den Abschluß einer Reisekostenrücktrittversicherung. Entsprechende
Informationen verschicken wir automatisch mit jeder Buchungsbestätigung.
Es gelten die allgemeinen Bedingungen
für Lehrgänge und Seetörns der Yachtschule Sailing Island (Allgemeine
Bedingungen als PDF-Datei).
Anerkannte Ausbildungsstätte des DSV und VDS:
Unsere Segelschule ist eine anerkannte
Ausbildungstätte des Deutschen Segler Verband (DSV) und des Verband Deutscher
Sportbootschulen (VDS). Außerdem haben wir hier einige Referenzen in Form von Briefen, Faxen und Mails
unserer Kunden als Resonanz auf unsere Törns zusammengestellt.
Ganz
aktuell: Thema Sicherheit
Nach neuem Recht müssen ab sofort auch alle im Ausland eingesetzten
deutschen Schulyachten von der Seeberufsgenossenschaft abgenommen sein
und sowohl ein Schiffssicherheitzeugnis als auch einen Fahrterlaubnisschein
besitzen (§ 52a SchSV). Unsere
Yachten sind übrigens die ersten und derzeit einzigen deutschen
Ausbildungsfahrzeuge, die in den Niederlanden und im Bereich südwestliche
Nordsee offiziell zugelassenen und damit legal unterwegs sind (laut
Auskunft SeeBG, Stand März 2003).
Mehr Infos zu
diesem wichtigen aktuellen Thema.
Noch ein aktueller Hinweis:
Die Funkzeugnisse werden für die Sportschiffahrt in
Zukunft eine enorme Bedeutung gewinnen, denn am 1. Januar 2008 tritt der
Artikel 2 der Zehnten Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher
Vorschriften in Kraft. Darin ist folgender Absatz enthalten: "Inhaber
eines Sportküstenschifferscheins müssen ihre Befähigung zur Ausübung
mobilen Seefunkdienstes mindestens durch das Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis
(Short Range Certificate/SRC)
und Inhaber eines Sportsee- oder Sporthochseeschifferschein mindestens
durch das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (Long Range
Certificate/LRC)
nachweisen." Das heiß im Klartext: ab Januar 2008 werden die
Funkzeugnisse für die Zulassung zur Prüfung eines SKS- bzw SSS-Scheins zwingend
erforderlich sein; und ein Schiffsführer mit einem vor 2008 ausgestellten
SKS- bzw. SSS-Schein, der ohne die entsprechenden Seefunkzeugnisse SRC
bzw. LRC unterwegs ist, verstößt ab 2008 gegen geltendes Recht!
Neuerdings heißt es, dass diese
aktuellen Vorschriften (Zehnte
Verordung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften
und Sportbootführerscheinordnung) im Rahmen der im Laufe des
Jahres vom BMVBW (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen)
zu veröffentlichen Zwölften
Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften
wieder abgeändert
werden soll, weil die entsprechende IMO-Vorschrift schon ab
1.2.2005 gelten soll. Diese
IMO-Vorschrift sieht für Schiffsführer von Sportbooten eine
Funkzeugnispflicht gemäß der an Bord vorhandenen Funkausrüstung vor.
Die in den Sportbootführerscheinverordnungen beabsichtigte
Koppelung der Seefunkzeugnisse mit den SKS-, SSS-, SHS-Scheinen
ab 1.1.2008 wird somit wohl nicht durchgeführt werden. Ist in
Zukunft ein Schiff mit einer UKW-Anlage ausgerüstet, so muss
der Schiffsführer das SRC besitzen. Ist das Schiff mit einer
Grenzwellen, Kurzwellen oder Satellitenanlage
ausgerüstet, so muss er den
das LRC besitzen, auch wenn er nur im Küstenbereich fährt. Die
Notwendigkeit ein bestimmtes Zertifikat zu besitzen, hängt also von
der Ausrüstung des Schiffes ab. Der Schiffsführer eines Fahrzeuges
in der Küstenschifffahrt kann zwar den Sporthochseeschifferschein
besitzen, braucht aber nur das SRC.
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