Eine
Mitseglervereinbarung regelt Kosten und Haftung auf einem Chartertörn. Jede Chartercrew
sollte vor dem Törn Kosten- und Haftungsfragen regeln am besten schriftlich.
Eine Mitseglervereinbarung schützt vor Ansprüchen untereinander, die
nicht durch eine Versicherung abgedeckt sind. Punkt 5 dieser Vereinbarung
(Haftungsausschluß) gilt nur für den Haftungsverzicht auf Folgen leichter
Fahrlässigkeit. Gegenseitiger Haftungsausschluß bei Sach- oder Personenschäden, die
durch grobe Fahrlässigkeit des Skippers oder eines Crewmitglieds entstanden sind, kann
nur durch eine sogenannte Individualvereinbarung erwirkt werden. Das ist eine separate,
für den jeweiligen Törn ausgearbeitete Vereinbarung, die die Haftung infolge grober
Fahrlässigkeit innerhalb der Konstellation Crew/ Skipper ausschließt.
Wichtig: Inhaltliche Änderungen der Individualvereinbarung müssen auch
noch nachträglich möglich sein. Und die Bedingungen dürfen nicht durch einen
Mustervertrag vorformuliert sein. Denn: Nach dem "Gesetz zur Regelung des Rechts der
allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGBG) ist ein Haftungsausschluß in
vorformulierten Verträgen unwirksam, wenn er auch die grobe Fahrlässigkeit beinhaltet.
Was schließlich als grob oder leicht fahrlässig gilt, entscheidet im Einzelfall das
jeweilige Gericht oder Seeamt. Haftungsausschluß des Skippers gegenüber dem Eigner
infolge grober Fahrlässigkeit bietet zum Beispiel eine Skipper-Haftpflicht-Versicherung.
Mitseglervereinbarung
Für den Segeltörn vom ...................... bis zum
.........................
auf der Segelyacht ..................................................................
mit Ausgangshafen .................................................................,
bei dem die aufgeführten Personen
1.........................................................................................................
2.........................................................................................................
3.........................................................................................................
4.........................................................................................................
5.........................................................................................................
6.........................................................................................................
7.........................................................................................................
8.........................................................................................................
mitsegeln, werden die nachfolgenden Regelungen getroffen:
1. Chartervertrag
Der zwischen ....................................................................... und
dem
Vercharterer .................................................................
geschlossene
Chartervertrag
Nr.:.............................................................................
vom .............................................. ist Grundlage dieser Vereinbarung.
Jeder Mitsegler hat eine Kopie dieses Chartervertrages erhalten und erkennt diesen an.
2. Törnkosten
Die Mitsegler tragen sämtliche Törnkosten gemeinsam zu gleichen Teilen. Dies sind
insbesondere die Charterkosten und die Bordkasse (zur Bordkasse gehören Kosten für
Verpflegung und Getränke an Bord, Kosten für Diesel, Hafengelder, Gebühren usw.).
Ferner sind dies aber auch Kosten, die sich aus der Nichterfüllung des Chartervertrages
ergeben können, und etwaige Kosten im Schadensfall, soweit dafür keine Versicherung
eintritt oder ein Schaden nicht vorsätzlich von einem Mitsegler verursacht wurde.
Die Charterkosten betragen DM ........................................................
Jeder Mitsegler verpflichtet sich, die auf ihn entfallende erste Rate von DM
...................... bis zum ....................zu entrichten. Die übrigen Raten
werden wie folgt fällig:
DM ...................... bis zum ....................
DM ...................... bis zum ....................
DM ...................... bis zum ....................
Bei Reiserücktritt eines Mitseglers, gleich, aus welchem Grund, zahlt
dieser seinen Anteil an den Charterkosten, soweit dafür nicht eine
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung eintritt oder die übrigen Mitsegler
darauf ausdrücklich verzichten.
3. Schiffsführer
Verantwortlicher Schiffsführer ist
...........................................................................................................
Der Schiffsführer versichert, daß er die notwendigen Erfahrungen, Kenntnisse und
Qualifikationen besitzt, um die Yacht unter Segel und Motor sicher zu führen. Er weist
die Mitsegler in die Bedienung der Yacht ein und führt eine gründliche
Sicherheitseinweisung durch.
4. Pflichten der Mitsegler
Jeder Mitsegler beachtet die Anweisungen des Schiffsführers und
informiert ihn (beziehungsweise den jeweiligen Wachführer) in unklaren Situationen. Jeder
Mitsegler achtet selbst auf seine persönliche Sicherheit und trägt bei Bedarf
Rettungsweste und Lifebelt.
5. Haftungsausschluß
Jeder Mitsegler fährt auf eigene Gefahr mit und verzichtet auf alle
Ersatzansprüche für Personen- und Sachschäden gegen den Schiffsführer, die anderen
Mitsegler und den Eigner, sofern dieser Mitsegler ist, wenn der Schaden durch leichte
Fahrlässigkeit
verursacht wurde. Der Haftungsausschluß gilt nicht, soweit Schäden von einer
Haftpflichtversicherung getragen werden oder vorsätzlich verursacht wurden.
6. Gültigkeit der Vereinbarung
Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder undurchführbar sein oder werden, soll
dies die Wirksamkeit der anderen Teile dieser Vereinbarung nicht beeinträchtigen. Das
gleiche gilt, wenn sich herausstellen sollte, daß die Vereinbarung eine Regelungslücke
enthält. Anstelle des unwirksamen oder undurchführbaren Teils oder zur Ausfüllung der
Lücke soll diese Vereinbarung so ausgelegt werden, daß sie dem beabsichtigten Zweck
möglichst nahekommt. Streitigkeiten beurteilen sich nach deutschem Recht.
Ort, Datum und Unterschriften der Mitsegler
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