Ausgangs-/Endhafen:
Treffpunkt für alle Törns und Veranstaltungen an der Côte d´Azur ist der Hafen der
berühmten Lagunenstadt Port Grimaud bzw. Port Cogolin inmitten der Bucht von St.
Tropez.
An Bord/von Bord:
Auf allen einwöchigen Törns an der Côte d´Azur gilt: an Bord Samstags um 17 Uhr in
Port Grimaud bzw. Port Cogolin. Törnende Freitags 16 Uhr. Übernachtung an Bord von Freitag auf Samstag.
Von Bord Samstags 9 Uhr.
Ausbildungsyachten/Belegung:
Moderne 10 - 14 Meter Yachten mit 3 oder 4
Kabinen. Wir fahren immer garantiert ohne Salonbelegung (d.h. auf
einer 3 Kabinen Yacht mit max. 5 Teilnehmer plus Skipper, auf einer 4
Kabinen Yacht mit max. 7 Teilnehmer plus Skipper).
Leistungen/Törnpreis:
Im Törnpreis enthalten: Unterbringung an
Bord in einer Doppelkabine,
Insolvenzversicherung mit Sicherungsschein, Führung der Yacht durch
den Skipper/Segellehrer, Segelausbildung gemäß den Richtlinien des
Deutschen Segler Verbands (DSV) und Vorbereitung auf die praktische
Prüfung, Törnbooklet mit Sicherheitscheckliste, Notrollen, Wachplan,
Revier-, Törn- und Ausbildungsinformationen sowie Seemeilennachweis,.
Nicht im Törnpreis enthalten sind die An-/Abreise (in der Regel
Selbstanreise per Flug, wobei wir bei der Bildung von
Taxi-Fahrgemeinschaften vom Flughafen zur Basis behilflich sind) sowie
die Kosten für Prüfungsgebühren und Bordkasse.
Bordkasse (gilt für alle Törns an der Côte d´Azur):
Für Verpflegung (einschließlich Skipper), Getränke, Hafengebühren
(nur außerhalb vom Heimathafen), Treibstoff, Gas,
Endreinigung, etc. wird auf allen Törns eine Bordkasse angelegt, die
von der Crew gestellt und selbstständig verwaltet wird
(erfahrungsgemäß ca. EUR 100,- bis EUR 150,-/p. Person p. Woche).
Der Sportküstenschifferschein (SKS):
Der amtliche Sportküstenschifferschein (SKS) ist ein
freiwilliger Führerschein, der zum Chartern und Versichern von
Yachten im Küstenbereich (bis 12 Seemeilen) notwendig ist. Und zwar
zusätzlich zum gesetzlich zwingend vorgeschriebenen amtlichen
Sportbootführerschein-See (SBF-See). Der
Sportküstenschifferschein besitzt (vergleichbar dem bisherigen
BR-Schein) eine breite, internationale Akzeptanz bei allen
Vercharterern und Yachtversicherungen. Wer sich aufbauend auf SBF-See
und SKS-Schein weiterbilden möchte sollte anschließend eine
Ausbildung zum amtlichen Sportseeschifferschein (SSS) anstreben (der
Sportseeschifferschein ist z.B. Pflicht für Schiffsführer in der
gewerblichen Ausbildung sowie für Schiffsführer auf
Traditionsschiffen).
Allgemeines zu den Sportküstenschifferschein (SKS) -Törns:
Auf allen Törns besteht die Möglichkeit zum Törnende
die praktische SKS-Schein-Prüfung zu absolvieren. Mitsegler, die
keine Prüfung absolvieren möchten, können ebenfalls teilnehmen.
Alle aufeinanderfolgenden 1-Wochen-Törns können auch als
2-Wochen-Törn kombiniert werden (Preis für 2-Wochen-Törn:
Wochenpreis x 2 abzüglich 7,5 %).
Allgemeine Voraussetzungen zur Teilnahme an der
SKS-Praxisprüfung:
Die praktische Prüfung zum SKS-Schein kann auch vor der theoretischen
Prüfung absolviert werden. In diesem Fall muß zur Teilnahme an der
SKS-Praxis-Prüfung mindestens der amtlichen
Sportbootführerschein-See vorhanden sein. Für Yachteinsteiger ohne
jegliche seglerische Grundkenntnisse empfehlen wir eine mindestens
11-tägige bzw. 2-wöchige SKS-Ausbildung: z.B. unsere
SKS-Intensivausbildung (Holland und Mallorca), unsere
Yachtgrundausbildung mit anschließendem SKS-Törn
oder ein SKS-Törn ohne Prüfungsteilnahme in Verbindung mit einem
anschließenden SKS-Törn mit Prüfungsteilnahme. Auf allen Törns
kann übrigens auch noch die praktische BR-Schein-Prüfung absolviert
werden.
Zulassungsvoraussetzungen zur SKS-Praxis-Prüfung an der Côte
d´Azur:
Mindestalter 16 Jahre, Besitz des amtlichen Sportbootführerschein-See,
Erfahrungsnachweis über 300 Seemeilen (werden in der Regel auf
unseren Ausbildungstörns erbracht).
SKS-Prüfungsgebühren:
SKS-Praxis-Prüfung Cote d´Azur: Praxis-Prüfungsgebühr EUR 40,13,
Reisekostenpauschale für die Prüfungskommission EUR 32,- (bei 1.
Teilprüfung zzgl. EUR 26,75 Zulassungsgebühr, bei 2. Teilprüfung
zzgl. EUR 26,40 Ausstellungsgebühr). Stand Februar 2003. Änderungen
seitens des DSV vorbehalten.
Ganz aktueller Hinweis:
Die Funkzeugnisse werden für die Sportschiffahrt in
Zukunft eine enorme Bedeutung gewinnen, denn am 1. Januar 2008 tritt der
Artikel 2 der Zehnten Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher
Vorschriften in Kraft. Darin ist folgender Absatz enthalten: "Inhaber
eines Sportküstenschifferscheins müssen ihre Befähigung zur Ausübung
mobilen Seefunkdienstes mindestens durch das Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis
(Short Range Certificate/SRC)
und Inhaber eines Sportsee- oder Sporthochseeschifferschein mindestens
durch das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (Long Range
Certificate/LRC)
nachweisen." Das heiß im Klartext: ab Januar 2008 werden die
Funkzeugnisse für die Zulassung zur Prüfung eines SKS- bzw SSS-Scheins zwingend
erforderlich sein; und ein Schiffsführer mit einem vor 2008 ausgestellten
SKS- bzw. SSS-Schein, der ohne die entsprechenden Seefunkzeugnisse SRC
bzw. LRC unterwegs ist, verstößt ab 2008 gegen geltendes Recht!
Noch ein aktueller Hinweis:
Die Funkzeugnisse werden für die Sportschiffahrt in
Zukunft eine enorme Bedeutung gewinnen, denn am 1. Januar 2008 tritt der
Artikel 2 der Zehnten Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher
Vorschriften in Kraft. Darin ist folgender Absatz enthalten: "Inhaber
eines Sportküstenschifferscheins müssen ihre Befähigung zur Ausübung
mobilen Seefunkdienstes mindestens durch das Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis
(Short Range Certificate/SRC)
und Inhaber eines Sportsee- oder Sporthochseeschifferschein mindestens
durch das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (Long Range
Certificate/LRC)
nachweisen." Das heiß im Klartext: ab Januar 2008 werden die
Funkzeugnisse für die Zulassung zur Prüfung eines SKS- bzw SSS-Scheins zwingend
erforderlich sein; und ein Schiffsführer mit einem vor 2008 ausgestellten
SKS- bzw. SSS-Schein, der ohne die entsprechenden Seefunkzeugnisse SRC
bzw. LRC unterwegs ist, verstößt ab 2008 gegen geltendes Recht!
Neuerdings heißt es, dass diese
aktuellen Vorschriften (Zehnte
Verordung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften
und Sportbootführerscheinordnung) im Rahmen der im Laufe des
Jahres vom BMVBW (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen) zu veröffentlichen Zwölften
Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften
wieder abgeändert
werden soll, weil die entsprechende IMO-Vorschrift schon ab
1.2.2005 gelten soll. Diese
IMO-Vorschrift sieht für Schiffsführer von Sportbooten eine
Funkzeugnispflicht gemäß der an Bord vorhandenen Funkausrüstung
vor.
Die in den Sportbootführerscheinverordnungen beabsichtigte
Koppelung der Seefunkzeugnisse mit den SKS-, SSS-, SHS-Scheinen
ab 1.1.2008 wird somit wohl nicht durchgeführt werden. Ist in
Zukunft ein Schiff mit einer UKW-Anlage ausgerüstet, so muss
der Schiffsführer das SRC besitzen. Ist das Schiff mit einer
Grenzwellen, Kurzwellen oder Satellitenanlage
ausgerüstet, so muss er den
das LRC besitzen, auch wenn er nur im Küstenbereich fährt. Die
Notwendigkeit ein bestimmtes Zertifikat zu besitzen, hängt also von
der Ausrüstung des Schiffes ab. Der Schiffsführer eines Fahrzeuges
in der Küstenschifffahrt kann zwar den Sporthochseeschifferschein
besitzen, braucht aber nur das SRC.
Unsere Reisepreise sind versichert:
Seit dem 01.07.1994 ist es die Pflicht jedes Veranstalters, eine
Insolvenzversicherung abzuschließen. Der Veranstalter muß gemäß §
651 k BGB nachweisen, daß im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder
des Konkurses die Erstattung des bereits gezahlten Reisepreises und
die Rückreise der Teilnehmer sichergestellt ist. Alle Sailing Island
Törns sind bei der R+V Versicherung insolvenzversichert (Versicherungs-Nr.:
130/90/449258746 990 K), und Sie erhalten von uns mit Ihren
Reiseunterlagen automatisch einen Sicherungsschein (Insolvenzschein).
Veranstalter, die Ihren Kunden keinen Sicherungsschein aushändigen,
können übrigens von der zuständigen Gewerbeaufsicht mit einem
Bußgeld bis zu EUR 5.000,- geahndet werden. Achten Sie daher bei der
Buchung von Segeltörns sowie beim Chartern grundsätzlich auf das
Vorhandensein einer Insolvenzversicherung seitens des Veranstalters!
Sonstiges:
Wir empfehlen den Abschluß einer Reisekostenrücktrittversicherung. Entsprechende
Informationen verschicken wir automatisch mit jeder Buchungsbestätigung.
Es gelten die allgemeinen Bedingungen
für Lehrgänge und Seetörns der Yachtschule Sailing Island (Allgemeine
Bedingungen als PDF-Datei).
Anerkannte Ausbildungsstätte des DSV und VDS:
Unsere Segelschule ist eine anerkannte
Ausbildungstätte des Deutschen Segler Verband (DSV) und des Verband Deutscher
Sportbootschulen (VDS). Außerdem haben wir hier einige Referenzen in Form von Briefen, Faxen und Mails
unserer Kunden als Resonanz auf unsere Törns zusammengestellt
Für die richtige Segelbekleidung, Lehrbücher
oder Meilenbuch - einfach mal unseren Online-Shop besuchen!
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