Ausgangs-/Endhafen:
Treffpunkt für alle Törns und
Veranstaltungen in Holland (wenn nicht anders angegeben) ist unser
Törn- und Ausbildungsstützpunkt in Stavoren am Ijsselmeer.
An Bord/von Bord:
Auf allen einwöchigen Törns in Holland
gilt: an Bord Freitags um 18 Uhr in Stavoren. Von Bord Freitags ab 13
Uhr.
Kurzskippertraining: an Bord Freitags um 18 Uhr in
Stavoren. Von
Bord Montags ab 12 Uhr.
Charter-Sicherheitstraining: an Bord Dienstags um
12 Uhr in Stavoren. Von
Bord Freitags ab 12 Uhr.
Ganz
aktuell: Thema Sicherheit
Nach neuem Recht müssen auch alle im Ausland eingesetzten
deutschen Schulyachten von der Seeberufsgenossenschaft abgenommen sein und
sowohl ein Schiffssicherheitzeugnis als auch einen Fahrterlaubnisschein
besitzen (§ 52a SchSV). Unsere
Yachten waren im März 2003 übrigens die ersten deutschen
Ausbildungsfahrzeuge, die in den Niederlanden und im Bereich südwestliche
Nordsee offiziell von der Seeberufsgenossenschaft zugelassenen und damit
legal unterwegs waren (laut Auskunft SeeBG, Stand März 2003).
Ab der Saison 2004 stehen uns insgesamt fünf SeeBG-zugelassene Yachten
zur Verfügung, und wir betreiben damit eine der größten
Ausbildungsflotten unter deutscher Flagge.
Mehr Infos zu diesem
wichtigen aktuellen Thema.
Leistungen/Törnpreis:
Im Törnpreis enthalten: Unterbringung an Bord in einer Doppelkabine,
Insolvenzversicherung mit Sicherungsschein, Führung der Yacht durch
den Skipper/Segellehrer, Segelausbildung gemäß den Richtlinien des
Deutschen Segler Verbands (DSV) und Vorbereitung auf die praktische Prüfung,
Törnbooklet mit Sicherheitscheckliste, Notrollen, Wachplan, Revier-,
Törn- und Ausbildungsinformationen sowie Seemeilennachweis. Nicht im
Törnpreis enthalten sind die An-/Abreise (in der Regel Selbstanreise
per PKW, wobei wir bei der Bildung von Fahrgemeinschaften behilflich
sind) sowie die Kosten für Prüfungsgebühren und Bordkasse.
Bordkasse (gilt für alle Törns in Holland):
Für Verpflegung (einschließlich Skipper), Getränke, Hafengebühren
(nur außerhalb vom Heimathafen Stavoren), Treibstoff, Gas,
Endreinigung, etc. wird auf allen Törns eine Bordkasse angelegt, die
von der Crew gestellt und selbstständig verwaltet wird (erfahrungsgemäß
ca. EUR 100,- bis EUR 150,-/p. Person p. Woche).
Ausbildungsyachten/Belegung:
Moderne 10 - 14 Meter Yachten mit 3 oder 4 Kabinen (z.B. Bavaria 34,
Bavaria 35, Jeanneau Sun Shine 37, Bavaria 42). Wir fahren immer
garantiert ohne Salonbelegung (d.h. auf einer 3 Kabinen Yacht mit max.
5 Teilnehmer plus Skipper, auf einer 4 Kabinen Yacht mit max. 7
Teilnehmer plus Skipper).
Voraussetzungen zur Teilnahme am Skippertraining:
Erfahrung auf seegehenden Yachten, Besitz
des amtlichen Sportbootführerschein-See und
Sportküstenschifferschein (SKS) oder DSV- BR-Schein (oder
vergleichbare Erfahrungsnachweise).
Special Info zur An/Abreise nach Stavoren:
In der Regel erfolgt zu unseren Törns eine Selbstanreise per PKW,
wobei wir bei der Bildung von Fahrgemeinschaften behilflich sind. Dazu
verschicken wir ca. 14 Tage vor Törnbeginn einen Boardingpass mit
allen Crewlisten, der zu diesem Abreisedatum startenden Törns. Im
Hafengelände stehen ausreichen kostenlose, bewachte
Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Eine An- bzw. Abreise
nach/von Stavoren mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist ebenfalls kein
Problem. Die
Anreise erfolgt in diesem Fall am besten per Bahn direkt
nach Stavoren. Der Bahnhof liegt
ca. 10 - 15 Minuten vom Liegeplatz entfernt und kann mit nicht allzuschwerem
Gepäck bewältigt werden.
Die Nummer der Reiseauskunft für die Niederlande zwecks einer
Verbindung nach nach Stavoren: +31 900 9292
(gebührenpflichtig). Die Nummer
der Reiseauskunft der Deutschen Bundesbahn: 01805/996633 bzw.
Fahrplanauskunft im Internet unter: www.bahn.de.
Für eventuelle Flugbuchungen, zum Beispiel über Amsterdam, bieten wir unseren neuen Service Flüge
online suchen und buchen!
Noch ein aktueller Hinweis:
Die Funkzeugnisse werden für die Sportschiffahrt in
Zukunft eine enorme Bedeutung gewinnen, denn am 1. Januar 2008 tritt der
Artikel 2 der Zehnten Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher
Vorschriften in Kraft. Darin ist folgender Absatz enthalten: "Inhaber
eines Sportküstenschifferscheins müssen ihre Befähigung zur Ausübung
mobilen Seefunkdienstes mindestens durch das Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis
(Short Range Certificate/SRC)
und Inhaber eines Sportsee- oder Sporthochseeschifferschein mindestens
durch das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (Long Range
Certificate/LRC)
nachweisen." Das heiß im Klartext: ab Januar 2008 werden die
Funkzeugnisse für die Zulassung zur Prüfung eines SKS- bzw SSS-Scheins zwingend
erforderlich sein; und ein Schiffsführer mit einem vor 2008 ausgestellten
SKS- bzw. SSS-Schein, der ohne die entsprechenden Seefunkzeugnisse SRC
bzw. LRC unterwegs ist, verstößt ab 2008 gegen geltendes Recht!
Neuerdings heißt es, dass diese
aktuellen Vorschriften (Zehnte
Verordung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften
und Sportbootführerscheinordnung) im Rahmen der im Laufe des
Jahres vom BMVBW (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen) zu veröffentlichen Zwölften
Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften
wieder abgeändert
werden soll, weil die entsprechende IMO-Vorschrift schon ab
1.2.2005 gelten soll. Diese
IMO-Vorschrift sieht für Schiffsführer von Sportbooten eine
Funkzeugnispflicht gemäß der an Bord vorhandenen Funkausrüstung
vor.
Die in den Sportbootführerscheinverordnungen beabsichtigte
Koppelung der Seefunkzeugnisse mit den SKS-, SSS-, SHS-Scheinen
ab 1.1.2008 wird somit wohl nicht durchgeführt werden. Ist in
Zukunft ein Schiff mit einer UKW-Anlage ausgerüstet, so muss
der Schiffsführer das SRC besitzen. Ist das Schiff mit einer
Grenzwellen, Kurzwellen oder Satellitenanlage
ausgerüstet, so muss er den
das LRC besitzen, auch wenn er nur im Küstenbereich fährt. Die
Notwendigkeit ein bestimmtes Zertifikat zu besitzen, hängt also von
der Ausrüstung des Schiffes ab. Der Schiffsführer eines Fahrzeuges
in der Küstenschifffahrt kann zwar den Sporthochseeschifferschein
besitzen, braucht aber nur das SRC.
Unsere Reisepreise sind versichert:
Seit dem 01.07.1994 ist es die Pflicht jedes Veranstalters, eine
Insolvenzversicherung abzuschließen. Der Veranstalter muß gemäß §
651 k BGB nachweisen, daß im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder
des Konkurses die Erstattung des bereits gezahlten Reisepreises und
die Rückreise der Teilnehmer sichergestellt ist. Alle Sailing Island
Törns sind bei der R+V Versicherung insolvenzversichert (Versicherungs-Nr.:
130/90/449258746 990 K), und Sie erhalten von uns mit Ihren
Reiseunterlagen automatisch einen Sicherungsschein (Insolvenzschein).
Veranstalter, die Ihren Kunden keinen Sicherungsschein aushändigen, können
übrigens von der zuständigen Gewerbeaufsicht mit einem Bußgeld bis
zu EUR 5.000,- geahndet werden. Achten Sie daher bei der Buchung von
Segeltörns sowie beim Chartern grundsätzlich auf das Vorhandensein
einer Insolvenzversicherung seitens des Veranstalters!
Sonstiges:
Wir empfehlen den Abschluß einer Reisekostenrücktrittversicherung. Entsprechende
Informationen verschicken wir automatisch mit jeder Buchungsbestätigung.
Es gelten die allgemeinen Bedingungen
für Lehrgänge und Seetörns der Yachtschule Sailing Island (Allgemeine
Bedingungen als PDF-Datei).
Anerkannte Ausbildungsstätte des DSV und VDS:
Unsere Segelschule ist eine anerkannte
Ausbildungstätte des Deutschen Segler Verband (DSV) und des
Verband Deutscher Sportbootschulen (VDS). Außerdem haben wir hier
einige Referenzen in Form
von Briefen, Faxen und Mails unserer Kunden als Resonanz auf unsere Törns
zusammengestellt
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